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   LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20   

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https://dejure.org/2021,67534
LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20 (https://dejure.org/2021,67534)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20 (https://dejure.org/2021,67534)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11. März 2021 - I Ks 115 Js 4439/20 (https://dejure.org/2021,67534)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten Vorsatzes nach Rücktritt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Bei derart offensichtlich äußerst gefährlichen Gewalthandlungen ist es naheliegend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, dass das Opfer zu Tode kommen könnte, und dass er dies - wenn er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 19.04.2016, 5 StR 498/15, zitiert nach juris), wobei ein derart bedingter Vorsatz bereits dann vorliegt, wenn dem Täter der Eintritt des Todes gleichgültig ist (BGH, Urteil vom 07.07.2016, 4 StR 558/15, zitiert nach juris).

    Dies folgt bereits daraus, dass der Angeklagte dem Zeugen - obwohl er die Gefährlichkeit seines Handelns erkannt hat - weitere Stiche versetzt hat (BGH, Urteil vom 19.04.2016, 5 StR 498/15, zitiert nach juris).

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Der Angeklagte hielt den Tod des Zeugen R aufgrund der diesem bis dahin zugefügten Verletzungen weder für sicher noch für möglich - dies jedoch wäre Voraussetzung für die Annahme eines beendeten Versuchs (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1982, 2 StR 550/82, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGH, Urteil vom 19.03.2013, 1 StR 647/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Bei derart offensichtlich äußerst gefährlichen Gewalthandlungen ist es naheliegend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, dass das Opfer zu Tode kommen könnte, und dass er dies - wenn er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 19.04.2016, 5 StR 498/15, zitiert nach juris), wobei ein derart bedingter Vorsatz bereits dann vorliegt, wenn dem Täter der Eintritt des Todes gleichgültig ist (BGH, Urteil vom 07.07.2016, 4 StR 558/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Trotz der generell bei der Frage des Tötungsvorsatzes anzunehmenden hohen Hemmschwelle (BGH, Urteil vom 16.08.2012, 3 StR 237/12, zitiert nach juris) ist die Kammer auch überzeugt davon, dass der Angeklagte die potentiell tödlichen Folgen für den Zeugen R billigend in Kauf nahm.
  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 3 Ws 13/13

    Anklage gegen die Mutter von Arzu Ö. wird zugelassen

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Der Angeklagte handelte dabei aus Wut, Eifersucht und verletztem Stolz - aus Motiven also, bei denen die Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB im Falle eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts zumindest in Betracht zu ziehen gewesen wäre, und die deshalb bei der Strafzumessung zulasten des Angeklagten zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2013, III-3 Ws 13/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Bei einer nicht pathologisch bedingten Persönlichkeitsstörung wie einer Anpassungsstörung liegt eine andere schwere seelische Abartigkeit nur dann vor, wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (BGH, Urteil vom 26.04.2007, 4 StR 7/07, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14

    Besonders schwere räuberische Erpressung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Die Kammer hat hierbei nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, sondern dass bereits ausreicht, wenn im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 19.02.2015, 2 StR 343/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20
    Die Kammer hat diesbezüglich eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung alle be- und entlastenden Umstände berücksichtigt, gleich, ob diese der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 02.11.1982, 1 StR 624/82, zitiert nach juris).
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